Maklerprovision in Niedersachsen: Das müssen Sie wissen

Maklerprovision in Niedersachsen: Das müssen Sie wissen

Redaktion

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

Wenn Sie in Niedersachsen eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, ist die Maklerprovision ein wichtiger Aspekt. Seit Ende 2020 gelten neue Regelungen, die den Immobilienmarkt maßgeblich beeinflussen. Private Käufer von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen müssen nun maximal die Hälfte der Courtage tragen.

Die Provision beim Immobilienverkauf variiert je nach Region. In Niedersachsen liegt sie zwischen 4,76% und 7,14% des Kaufpreises. Diese Sätze sind im europäischen Vergleich recht hoch. In Ländern wie den Niederlanden oder Großbritannien betragen die Provisionen oft nur 1 bis 2 Prozent.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Höhe der Maklerprovision verhandelbar ist. Viele Verkäufer sind sich dessen nicht bewusst und zahlen möglicherweise mehr als nötig. Informieren Sie sich gut über die aktuellen Regelungen und Marktbedingungen, um faire Konditionen zu erzielen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Neue Regelung: Käufer zahlen maximal 50% der Provision
  • Provisionshöhe in Niedersachsen: 4,76% bis 7,14%
  • Provision ist frei verhandelbar
  • Deutlich höhere Sätze als in anderen EU-Ländern
  • Beachten Sie mögliche versteckte Absprachen zwischen Maklern und Verkäufern

Aktuelle Gesetzeslage zur Maklerprovision in Niedersachsen

Die Immobilienvermittlung in Niedersachsen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Diese betreffen insbesondere die Maklerprovision und deren Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer.

Was ist eine Maklerprovision?

Eine Maklerprovision ist die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Sie wird fällig, wenn ein gültiger Maklervertrag besteht, die vereinbarte Leistung erbracht wurde und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. In Niedersachsen beträgt die Maklerprovision meist 7,14% oder 4,76-5,95% des Kaufpreises.

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Neue Regelungen seit Dezember 2020

Das neue Maklercourtage-Gesetz hat die Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer neu geregelt. Seit dem 23. Dezember 2020 darf der Käuferanteil an der Provision nicht höher sein als der des Verkäufers. Dies führt in der Praxis oft zu einer hälftigen Teilung der Kosten.

Für Käufer bedeutet das eine erhebliche Entlastung. Sie zahlen nun maximal 50% der Maklerprovision, während sie zuvor in einigen Fällen die gesamte Provision tragen mussten. Diese Regelung gilt für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen.

AspektVor Dezember 2020Nach Dezember 2020
Maximaler KäuferanteilBis zu 100%Maximal 50%
Provisionshöhe in Niedersachsen7,14% oder 4,76-5,95%7,14% oder 4,76-5,95%
Form des MaklervertragsKeine spezifische VorgabeTextform erforderlich

Wichtig zu wissen: Maklerverträge müssen seit der Neuregelung in Textform geschlossen werden. Dies erhöht die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Immobilienvermittlung. Die neuen Bestimmungen sorgen für eine fairere Verteilung der Kosten und stärken die Position der Käufer im Immobilienmarkt.

Höhe der Maklerprovision in Niedersachsen

Die Maklerprovision in Niedersachsen variiert je nach Region und Art der Immobilie. Für Wohnimmobilien gelten seit Dezember 2020 neue Regelungen, die eine faire Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer sicherstellen.

Übliche Provisionssätze beim Immobilienverkauf

In Niedersachsen schwankt die Provisionshöhe beim Immobilienverkauf zwischen 4,76% und 7,14% des Kaufpreises. Diese Spanne erklärt sich durch regionale Unterschiede und individuelle Vereinbarungen. Seit der Gesetzesänderung tragen private Käufer maximal die Hälfte der Maklerprovision.

Unterschiede zwischen den Regionen

Die regionalen Unterschiede in Niedersachsen sind beachtlich. In einigen Gebieten beträgt die Maklercourtage 7,14%, während sie in anderen Regionen zwischen 4,76% und 5,95% liegt. Diese Varianz beeinflusst die Gesamtkosten der Immobilienfinanzierung erheblich.

Beispielberechnungen der Maklerprovision

Um die Auswirkungen der Provisionshöhe zu verdeutlichen, betrachten wir ein Beispiel:

KaufpreisProvisionssatzMaklerprovisionAnteil Käufer
400.000 €7,14%28.560 €14.280 €
400.000 €4,76%19.040 €9.520 €

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro können die Maklergebühren zwischen 19.000 Euro und 28.560 Euro variieren. Dies verdeutlicht, wie stark die Provisionshöhe die Kaufnebenkosten beeinflusst. Beachten Sie, dass neben der Maklerprovision weitere Kosten wie Grunderwerbsteuer und Notargebühren anfallen.

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Wer zahlt die Maklerprovision?

Die Frage, wer die Maklerprovision zahlt, hängt davon ab, ob es sich um eine Mietwohnung oder einen Immobilienverkauf handelt. Lassen Sie uns die Regelungen genauer betrachten.

Bestellerprinzip bei Mietwohnungen

Beim Mietmarkt gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Mieter sind dadurch vor hohen Zusatzkosten geschützt.

Verteilung der Provision beim Immobilienverkauf

Beim Kaufvertrag für Immobilien sieht die Situation anders aus. Seit Dezember 2020 gilt die Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Beide Parteien teilen sich die Kosten zu gleichen Teilen.

In der Praxis beträgt die Maklerprovision oft 7% des Verkaufspreises. Bei einem Immobilienpreis von 350.000 Euro zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 3,57%, was insgesamt 12.495 Euro ausmacht.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Verkäufer seinen Anteil zuerst zahlen muss. Erst danach ist der Käufer zur Zahlung verpflichtet. Diese Regelung soll für mehr Fairness im Immobiliengeschäft sorgen.

Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt sich eine vertragliche Regelung zur Provision durch den Notar. So stellen Sie sicher, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen.

Verhandlungen und Vertragsfreiheit

Bei Immobiliengeschäften spielt der Maklervertrag eine wichtige Rolle. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Makler. Dabei haben Sie als Kunde durchaus Verhandlungsspielraum bei der Gestaltung der Konditionen.

Wie Sie die Maklerprovision verhandeln können

Die Maklerprovision ist nicht in Stein gemeißelt. Sie können darüber verhandeln, besonders wenn Sie eine gefragte Immobilie verkaufen. Seit Dezember 2020 gilt eine neue Regelung: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Diese Änderung betrifft aber nur Privatpersonen.

In Niedersachsen schwankt die Provision je nach Region. Käufer zahlen 0-3,57%, Verkäufer 3,57-5,96%. Generell liegt die Provision zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Beachten Sie: Die Provision wird erst bei erfolgreichem Verkauf fällig.

Besondere Klauseln im Maklervertrag

Der Maklervertrag muss in Textform abgeschlossen werden. Das kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Provisionshöhe
  • Zahlungsmodalitäten
  • Spezifische Leistungen des Maklers
  • Widerrufsrecht
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Bei Fernabsatzgeschäften haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht entfällt, wenn Sie den Vertrag in den Räumen des Maklers unterschreiben. Der Makler muss für seinen Provisionsanspruch vier Punkte nachweisen: Vereinbarung des Maklervertrags, erbrachte Leistungen, Verursachung des Hauptvertrags und die Provisionshöhe.

VertragsaspektWichtige Information
Form des MaklervertragsTextform (z.B. E-Mail)
Widerrufsrecht14 Tage bei Fernabsatz
Provisionshöhe in NiedersachsenKäufer: 0-3,57%, Verkäufer: 3,57-5,96%
Fälligkeit der ProvisionNur bei erfolgreichem Verkauf

Fazit

Die Gesetzesänderung zur Maklerprovision in Niedersachsen hat den Immobilienmarkt nachhaltig beeinflusst. Seit Dezember 2020 gilt eine faire Aufteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer, wobei maximal die Hälfte der Kosten auf den Verkäufer übertragen werden darf. Diese Regelung hat zu einer Erhöhung der Maklerprovision in Niedersachsen auf einen Medianwert von 7,14 Prozent geführt.

Interessanterweise variiert die Maklerprovision in Niedersachsen je nach Region zwischen 4,76% und 7,14%. Im Vergleich zu anderen Bundesländern profitieren Käufer in Niedersachsen von niedrigeren Provisionen. Die Belastung für Käufer liegt hier zwischen 3,09 und 3,57 Prozent des Verkaufspreises, während Verkäufer im Median 3,45 Prozent der Maklergebühren tragen.

Für Sie als Immobilieninteressent ist es wichtig zu wissen, dass die Maklerprovision nicht gesetzlich festgelegt ist und verhandelt werden kann. Beachten Sie, dass die Provision üblicherweise 7 bis 14 Tage nach Vertragsunterschrift fällig wird. Nutzen Sie Ihr Recht auf Verhandlung und prüfen Sie die Maklerleistungen genau. So können Sie von den Vorteilen der neuen Gesetzesregelung profitieren und faire Konditionen beim Immobilienkauf in Niedersachsen erzielen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist die Vergütung für Immobilienmakler bei erfolgreicher Vermittlung. Sie ist der Lohn für die erbrachte Leistung und den zustande gekommenen Kaufvertrag.

Was hat sich seit Dezember 2020 geändert?

Seit Dezember 2020 regelt das neue Maklercourtage-Gesetz die Verteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer. Der Käufer darf nicht mehr als der Verkäufer zahlen, was meist zur Provisionsteilung führt. Das Gesetz gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Privatpersonen verkauft werden.

Wie hoch sind die üblichen Provisionssätze beim Immobilienverkauf in Niedersachsen?

In Niedersachsen liegt der übliche Provisionssatz bei 3,57% für Käufer und Verkäufer. Bei einem Verkaufspreis von 400.000 Euro würden Maklerkosten von 14.280 Euro anfallen. Die maximale Provisionshöhe ist nicht gesetzlich festgelegt, aber 3,57% sind gängig.

Gibt es regionale Unterschiede bei den Provisionssätzen?

Ja, es gibt regionale Unterschiede bei den Provisionssätzen in Niedersachsen. Die Höhe variiert je nach Region und Immobilienart.

Wer zahlt die Maklerprovision bei Mietwohnungen?

Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Vermieter dürfen die Provision nicht auf Mieter umlegen.

Gibt es besondere Regelungen im Maklervertrag?

Ja, besondere Klauseln im Maklervertrag können die Provisionshöhe, Zahlungsmodalitäten oder spezifische Leistungen des Maklers regeln. Bei Fernabsatzgeschäften besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, Verträge in den Räumlichkeiten des Maklers haben kein Widerrufsrecht.

Quellenverweise

  1. https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/maklerprovision.html
  2. https://www.ndr.de/ratgeber/Wertloses-Gesetz-Wie-Makler-bei-der-Provision-tricksen-,makler160.html
  3. https://ratgeber.immowelt.de/a/wer-zahlt-den-makler-endlich-klarheit-bei-der-maklerprovision.html
  4. https://www.drklein.de/maklerprovision.html
  5. https://www.homeday.de/de/homeday-makler/maklerprovision/
  6. https://www.hausfrage.de/maklerprovision/
  7. https://www.immobilien24.de/immobilienrechner/maklerprovision-berechnen/
  8. https://www.makler-vergleich.de/immobilien-makler/makler-provision/unterschied-provision-courtage.html
  9. https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/
  10. https://www.engelvoelkers.com/de/de/ressourcen/maklerprovision-wie-hoch
  11. https://ratgeber.immowelt.de/bestellerprinzip-kauf.html
  12. https://www.maklaro.de/immobilien-ratgeber/maklergebuehren-makler
  13. https://immoeinfach.de/immobilienmakler/maklerprovision/
  14. https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/maklerrecht-bestellerprinzip-beim-kauf-von-immobilien_84342_489726.html
  15. https://zenit-immobilien.de/maklerprovision/
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