Wenn Sie in Thüringen eine Immobilie kaufen möchten, sollten Sie die Grunderwerbsteuer kennen. Diese Steuer spielt eine wichtige Rolle beim Immobilienkauf und kann Ihre Gesamtkosten erheblich beeinflussen. In historischen Städten wie Erfurt oder Weimar ist die Grunderwerbsteuer besonders relevant. Gute Nachrichten gibt es für Immobilienkäufer: Ab dem 01.01.2024 wird der Steuersatz in Thüringen von 6,5% auf 5,0% gesenkt.
Diese Änderung ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen der rot-rot-grünen Landesregierung und der oppositionellen CDU. Ziel ist es, den Wohnungsmarkt zu beleben und Käufer zu entlasten. Besonders erfreulich für Erstkäufer: Es wird ein Freibetrag von bis zu 25.000€ eingeführt, sofern sie die Immobilie selbst bewohnen.
Beachten Sie, dass ab 2025 neue Grundsteuerwerte als Basis für die kommunale Steuererhebung gelten werden. Diese Werte werden zum Stichtag 01.01.2022 festgestellt. Falls Sie nach diesem Datum Änderungen an Ihrem Grundstück vornehmen, müssen Sie diese dem Finanzamt melden.
- Senkung der Grunderwerbsteuer in Thüringen auf 5,0% ab 01.01.2024
- Freibetrag von bis zu 25.000€ für selbstnutzende Erstkäufer
- Neue Grundsteuerwerte ab 2025 gültig
- Meldepflicht für Grundstücksänderungen nach dem 01.01.2022
- Ziel: Entlastung der Immobilienkäufer und Belebung des Wohnungsmarktes
Aktuelle Regelungen zur Grunderwerbsteuer in Thüringen
In Thüringen gibt es wichtige Änderungen beim Grunderwerbsteuersatz. Diese Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen auf Immobilienkosten und sind Teil einer größeren Steuersenkung im Freistaat.
Der Steuersatz: Von 6,5% auf 5,0%
Ab dem 1. Januar 2024 sinkt der Grunderwerbsteuersatz Thüringen von 6,5% auf 5,0%. Diese Senkung wurde nach intensiven politischen Verhandlungen im Landtag mit 46 zu 42 Stimmen beschlossen. Für Immobilienkäufer bedeutet das eine spürbare Entlastung bei den Erwerbsnebenkosten.
Zum Vergleich: In Bayern beträgt der Steuersatz nur 3,5%, während er in Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bei 6,5% liegt. Mit der Senkung positioniert sich Thüringen im Mittelfeld der Bundesländer.
Gültigkeit und Inkrafttreten
Die neue Regelung gilt für alle Immobilientransaktionen ab dem 1. Januar 2024. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro zahlen Sie dann 10.000 Euro Grunderwerbsteuer statt bisher 13.000 Euro. Diese Steuersenkung soll den Immobilienerwerb in Thüringen attraktiver machen.
Für das Land Thüringen bedeutet die Senkung des Grunderwerbsteuersatzes eine jährliche Einnahmeminderung von etwa 48 Millionen Euro. Trotz dieser finanziellen Einbußen setzt die Landesregierung auf positive Effekte für den Immobilienmarkt und die Wirtschaft.
Zeitraum | Grunderwerbsteuersatz | Steuer bei 200.000 € Kaufpreis |
---|---|---|
Bis 31.12.2023 | 6,5% | 13.000 € |
Ab 01.01.2024 | 5,0% | 10.000 € |
Der Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer in Thüringen
In Thüringen ändert sich die Grunderwerbsteuer deutlich. Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein niedrigerer Steuersatz von 5% statt der vorherigen 6,5%. Diese Senkung soll den Immobilienerwerb für viele Menschen erleichtern.
Höhe des Freibetrags und Voraussetzungen
Zusätzlich zur Steuersatzsenkung plant Thüringen die Einführung eines Freibetrags Grunderwerbsteuer für Erstkäufer. Dieser Freibetrag soll bis zu 25.000 Euro betragen und gilt für Selbstnutzer. Die genauen Voraussetzungen für den Freibetrag werden noch ausgearbeitet.
Um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie sind Erstkäufer einer Immobilie
- Die erworbene Immobilie dient der Selbstnutzung
- Der Kaufpreis liegt innerhalb bestimmter Grenzen
Anwendungsbeispiele und Sonderfälle
Der Freibetrag Grunderwerbsteuer kommt besonders jungen Familien und Einzelpersonen zugute, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben. Ein Beispiel verdeutlicht die Einsparung:
Kaufpreis | Grunderwerbsteuer ohne Freibetrag | Grunderwerbsteuer mit Freibetrag | Ersparnis |
---|---|---|---|
300.000 € | 15.000 € | 13.750 € | 1.250 € |
Sonderfälle, wie der Erwerb von Anteilen an einer Immobilie, bedürfen noch weiterer Klärung. Es ist ratsam, sich bei komplexen Fällen von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Praktische Tipps zur Nutzung des Freibetrags
Beim Immobilienkauf in Thüringen können Sie ab 2024 von einem Freibetrag profitieren. Die Grunderwerbsteuer wird auf 5,0% gesenkt, und bis zu 25.000 Euro sind steuerfrei für Erstkäufer, die selbst einziehen. Um Grunderwerbsteuer zu sparen, ist eine sorgfältige Vorbereitung wichtig.
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Antragstellung
Für den Antrag Freibetrag beim Finanzamt beachten Sie folgende Schritte:
- Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen zum Immobilienkauf
- Weisen Sie Ihren Erstkäuferstatus nach
- Belegen Sie die geplante Selbstnutzung der Immobilie
- Reichen Sie den Antrag fristgerecht ein
- Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
Vermeiden Sie typische Stolpersteine beim Antrag:
Fehler | Vermeidungsstrategie |
---|---|
Unvollständige Unterlagen | Erstellen Sie eine Checkliste aller benötigten Dokumente |
Falsche Angaben zum Immobilienwert | Lassen Sie den Wert von einem Experten schätzen |
Versäumte Fristen | Notieren Sie sich wichtige Termine im Kalender |
Fehlender Nachweis der Selbstnutzung | Planen Sie den Umzug sorgfältig und dokumentieren Sie ihn |
Beachten Sie, dass die Wohnfläche in den meisten Bundesländern die Grundsteuer beeinflusst. Prüfen Sie daher alle Angaben genau. Bei Fragen zum Immobilienkauf Thüringen oder zur Antragstellung wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Weitere Steuerbefreiungen und Ausnahmen
Neben dem Freibetrag gibt es weitere Grunderwerbsteuer Ausnahmen, die Sie kennen sollten. Diese Regelungen können Ihnen helfen, beim Immobilienkauf Steuern zu sparen.
Erbschaft und Schenkung
Bei Erbschaften und Schenkungen fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt für Grundstückserwerbe durch Schenkung zu Lebzeiten oder im Erbfall. Beachten Sie jedoch, dass bestimmte Auflagen zu einer Steuerpflicht führen können.
Familieninterne Übertragungen
Immobilienverkäufe zwischen Ehegatten sowie Verkäufe von Eltern an Kinder sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Regelung erleichtert die Vermögensübertragung innerhalb der Familie. Auch die Aufteilung von Miteigentum und der Flächentausch bleiben steuerfrei, sofern die Werte der Flächen dem jeweiligen Anteil am Miteigentum entsprechen.
Share Deals als steuerliche Gestaltungsmöglichkeit
Share Deals bieten eine Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Hierbei werden Anteile an einer Immobiliengesellschaft erworben, statt direkt eine Immobilie zu kaufen. Seit 2021 gelten jedoch strengere Regeln: Es dürfen nur noch 89,9% der Anteile erworben werden und müssen mindestens 10 Jahre gehalten werden, um von dieser Regelung zu profitieren.
Ausnahme | Bedingungen | Steuerliche Auswirkung |
---|---|---|
Erbschaft/Schenkung | Ohne besondere Auflagen | Keine Grunderwerbsteuer |
Familieninterne Übertragung | Zwischen Ehegatten oder Eltern-Kind | Steuerbefreit |
Share Deals | Max. 89,9% Anteilserwerb, 10 Jahre Haltefrist | Mögliche Steuerreduktion |
Beachten Sie, dass die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises variiert. In Thüringen beträgt der Steuersatz seit dem 1. Januar 2024 5,0%, was eine Senkung von 6,5% darstellt. Informieren Sie sich stets über die aktuellen Regelungen in Ihrem Bundesland, um Ihre Steuerlast optimal zu gestalten.
Fazit: So sparen Sie bei der Grunderwerbsteuer in Thüringen
Die Grunderwerbsteuer in Thüringen hat eine bedeutende Änderung erfahren. Der Landtag beschloss eine Senkung des Steuersatzes von 6,5% auf 5%, was Immobilienkäufern erhebliche Vorteile bringt. Diese Reduzierung macht den Immobilienkauf in Thüringen attraktiver, besonders im Vergleich zu Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein, die mit 6,5% den höchsten Satz haben.
Ein weiterer Pluspunkt für Erstkäufer: Sie können bis zu 25.000 Euro von der Steuer zurückerstattet bekommen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Immobilienerwerb für Familien und junge Menschen zu erleichtern. Beachten Sie auch weitere Sparmöglichkeiten: Grundstückskäufe unter 2.500 Euro sind steuerfrei, und familieninterne Übertragungen, Schenkungen sowie Erbschaften unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.
Um beim Immobilienkauf in Thüringen optimal Grunderwerbsteuer zu sparen, sollten Sie die neuen Regelungen genau prüfen. Nutzen Sie den Freibetrag, wenn Sie erstmals eine selbstgenutzte Immobilie erwerben. Bedenken Sie auch, dass der Kaufwert beweglicher Extras die Steuer beeinflussen kann. Mit diesen Steuertipps und der günstigeren Regelung in Thüringen können Sie beim Immobilienkauf bares Geld sparen.
Trotz der positiven Entwicklung in Thüringen bleibt die Grunderwerbsteuer bundesweit ein komplexes Thema. Seit 2006 variieren die Sätze zwischen den Bundesländern stark, von 3,5% in Bayern bis zu 6,5% in einigen anderen Ländern. Informieren Sie sich daher gründlich und ziehen Sie bei Bedarf einen Experten zurate, um alle Sparmöglichkeiten auszuschöpfen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der neue Grunderwerbsteuersatz in Thüringen ab 2024?
Ab dem 01.01.2024 wird der Grunderwerbsteuersatz in Thüringen von 6,5% auf 5,0% gesenkt.
Für wen gilt der neue Freibetrag von bis zu 25.000€ bei der Grunderwerbsteuer?
Der Freibetrag von bis zu 25.000€ gilt für Erstkäufer, die die erworbene Immobilie selbst bewohnen werden.
Wie kann der Freibetrag beantragt werden?
Die genaue Vorgehensweise zur Beantragung des Freibetrags steht noch nicht fest. Es ist zu erwarten, dass ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden muss. Wichtig wird sein, den Erstkäuferstatus und die geplante Selbstnutzung nachzuweisen.
Welche weiteren Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer gibt es?
Bei Erbschaften und Schenkungen fällt keine Grunderwerbsteuer an. Familieninterne Übertragungen an Verwandte ersten Grades sind ebenfalls befreit. Share Deals können unter bestimmten Umständen die Grunderwerbsteuer reduzieren.
Was sind häufige Fehler bei der Beantragung von Steuerbefreiungen?
Häufige Fehler könnten unvollständige Unterlagen oder falsche Angaben zum Immobilienwert sein. Es empfiehlt sich, frühzeitig alle notwendigen Dokumente zusammenzustellen und sich über die genauen Anforderungen zu informieren.
Quellenverweise
- https://rechner.app/grunderwerbsteuer/grunderwerbsteuer-thueringen/
- https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer
- https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/grunderwerbsteuer-laender-nehmen-rekordsummen-ein_84342_508990.html
- https://www.finanztip.de/grunderwerbsteuer/
- https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/grunderwerbsteuer-2/
- https://www.mdr.de/ratgeber/finanzen/wie-funktioniert-grunderwerbssteuer-sparen-100.html
- https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/grunderwerbsteuer-familien-entlastung-cdu-100.html
- https://zenit-immobilien.de/grunderwerbsteuer/
- https://ratgeber.immowelt.de/a/die-grundsteuer-und-ihre-berechnung-was-eigentuemer-wissen-muessen.html
- https://www.loewe-finanz.de/grunderwerbsteuer-befreiung/
- https://www.mehrwertsteuerrechner.de/grunderwerbsteuer/
- https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/landtag-grunderwerbsteuer-senkung-rotrotgruen-klage-100.html
- https://www.aurentum-immobilien.de/post/grunderwerbsteuer
- https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/grunderwerbsteuer/
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