Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die den Aufbau von Eigenkapital für den Bau oder Kauf von Wohneigentum unterstützt.

Wohnungsbauprämie – staatlicher Rückenwind fürs Eigenheim

Die Wohnungsbauprämie gehört zu den eher unbekannten, aber durchaus attraktiven Förderinstrumenten in Deutschland. Sie richtet sich an Menschen, die gezielt für Wohneigentum sparen möchten – sei es für den Bau eines Hauses, den Kauf einer Wohnung oder für größere wohnwirtschaftliche Maßnahmen. Gerade für angehende Immobilienkäufer oder langfristig orientierte Sparer kann diese Prämie ein sinnvoller Baustein in der Finanzplanung sein.

Was steckt hinter der Wohnungsbauprämie?

Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine staatliche Förderung, die an einen Bausparvertrag gekoppelt ist. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger dazu zu motivieren, frühzeitig Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke anzusparen. Wer regelmäßig in einen Bausparvertrag einzahlt, erhält vom Staat einen zusätzlichen Zuschuss – quasi einen Bonus fürs disziplinierte Sparen.

Die Prämie wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv beantragt werden. Sie ergänzt das angesparte Guthaben und kann später direkt für den Immobilienerwerb oder -bau genutzt werden.

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?

Der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie ist einkommensabhängig. Förderberechtigt sind Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 25.600 Euro. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt die Grenze bei 51.200 Euro.

Wichtig dabei: Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen – also der Betrag nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Dadurch liegt die tatsächliche Einkommensgrenze in der Praxis oft höher, als sie zunächst wirkt.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der jährlich geleisteten Bausparbeiträge. Dabei gibt es jedoch eine Obergrenze:

  • Maximal 70 Euro pro Jahr für Alleinstehende
  • Maximal 140 Euro pro Jahr für Ehepaare

Die förderfähige Sparleistung ist entsprechend gedeckelt. Auch wenn die Beträge überschaubar wirken, kann sich die Prämie über mehrere Jahre hinweg zu einem soliden Zuschuss summieren.

Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie erfolgt jährlich und wird über den jeweiligen Bausparanbieter abgewickelt. Dieser stellt die notwendigen Formulare zur Verfügung und leitet den Antrag an die zuständige Stelle weiter.

Wichtig ist, den Antrag fristgerecht einzureichen, da die Prämie nicht automatisch gewährt wird. Ein wenig organisatorischer Aufwand gehört also dazu – bleibt aber überschaubar.

Welche Voraussetzungen gelten für die Verwendung?

Die Wohnungsbauprämie ist zweckgebunden. Das angesparte Guthaben inklusive Prämie darf ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Bau oder Kauf von Wohneigentum
  • Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen
  • Umschuldung oder Ablösung wohnungsbezogener Kredite

Eine freie Verwendung, etwa für Konsum oder Reisen, ist nicht zulässig. Wer die Zweckbindung missachtet, muss die erhaltene Prämie in der Regel zurückzahlen.

Gibt es Nachteile bei der Wohnungsbauprämie?

Gravierende Nachteile bringt die Wohnungsbauprämie nicht mit sich. Die größte Einschränkung ist die Zweckbindung, die jedoch dem eigentlichen Förderziel entspricht. Wer ohnehin plant, in Wohneigentum zu investieren oder dieses zu erhalten, für den stellt die Prämie eher eine sinnvolle Ergänzung als ein Hindernis dar.

Im Zusammenspiel mit weiteren Fördermöglichkeiten – etwa zinsgünstigen Darlehen oder Programmen der KfW – kann die Wohnungsbauprämie Teil einer soliden und gut abgestimmten Immobilienfinanzierung sein.

Häufig gesuchte Begriffe im Zusammenhang mit der Wohnungsbauprämie

Bausparvertrag, Eigenheimzulage, KfW-Förderung, Baukindergeld, Riester-Rente, Immobilienfinanzierung, Grunderwerbsteuer, Erbbaurecht, Modernisierungsförderung, Grundbuch, Hypothek, Annuitätendarlehen, Immobilienbewertung, Teilungserklärung