Maklergebühr

Eine Maklergebühr ist die Provision, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungs- und Beratungsleistung erhält.

Die Maklergebühr ist ein Begriff, der im Immobiliengeschäft regelmäßig auftaucht – und dennoch häufig Fragen aufwirft. Für Investoren, Käufer und Verkäufer zählt sie zu den klassischen Nebenkosten einer Transaktion. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Provision, wie wird sie berechnet und wer trägt am Ende die Kosten? Schauen wir uns das genauer an.

Warum gibt es die Maklergebühr überhaupt?

Immobilienmakler übernehmen eine Vielzahl an Aufgaben, die weit über das bloße „Zusammenbringen von Käufer und Verkäufer“ hinausgehen. Sie:

  • analysieren den Markt,
  • erstellen professionelle Exposés,
  • koordinieren Besichtigungen,
  • verhandeln Preise und Vertragsbedingungen,
  • beraten zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.

Kurz gesagt: Sie sorgen dafür, dass ein Immobiliengeschäft sicher, effizient und zielgerichtet abgewickelt wird. Die Maklergebühr ist somit das Honorar für diese Vermittlungs- und Serviceleistung, die viel Zeit, Fachwissen und Erfahrung erfordert.

Wer trägt die Maklergebühr?

Das hängt von der Art der Immobilientransaktion ab:

  • Im Mietbereich

Seit Einführung des Bestellerprinzips (2015) gilt:
Wer den Makler beauftragt, bezahlt auch die Provision.
Meist ist das der Vermieter.

Hier sind andere Regelungen üblich. In vielen Bundesländern zahlen Käufer und Verkäufer jeweils hälftig – vor allem seit dem „Verbraucherschutzgesetz Maklerkosten“ (2020) für Wohnimmobilien.
Individuelle Absprachen sind aber weiterhin möglich, insbesondere bei Gewerbeimmobilien.

Für Investoren bedeutet das: Vor Abschluss genau prüfen, wie die Provision verteilt wird, um die eigenen Kaufnebenkosten realistisch kalkulieren zu können.

Wie hoch fällt die Maklergebühr aus?

Die Höhe der Provision ist regional unterschiedlich und richtet sich nach gängigen Marktstandards. Typische Sätze:

  • 3 % bis 7 % des Kaufpreises bei Verkaufstransaktionen
  • bis zu zwei Nettokaltmieten bei Mietobjekten

Hinzu kommt in der Regel die gesetzliche Mehrwertsteuer. Für Käufer lohnt es sich, die lokale Marktlage zu kennen – in manchen Regionen ist das Verhandeln üblicher als in anderen.

Kann man die Maklergebühr verhandeln?

Ja – und zwar häufiger, als viele denken.
Die Provision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann daher im Rahmen des Vermittlungsvertrags flexibel gestaltet werden. Gute Argumente für eine Verhandlung können sein:

  • ein hoher Kaufpreis,
  • ein schneller Verkaufserfolg,
  • bereits vorliegende Interessenten,
  • umfangreiche Eigenleistung des Verkäufers (z. B. selbst erstellte Unterlagen).

Ein offener Dialog lohnt sich fast immer – denn Makler haben ebenfalls Interesse an einem zügigen Abschluss.

Welche Leistungen umfasst die Maklergebühr?

Für eine professionelle Vermittlung fallen zahlreiche Aufgaben an. Typischerweise beinhaltet die Provision:

  • Wertermittlung der Immobilie
  • Erstellung eines hochwertigen Exposés
  • Marketingmaßnahmen (z. B. Portalanzeigen, Luftaufnahmen, 3D-Rundgänge)
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen
  • Prüfung von Interessenten
  • Unterstützung bei der Kaufpreisverhandlung
  • Begleitung bis zum Notartermin

Ein Vergleich verschiedener Makler kann helfen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Gibt es Unterschiede zwischen Käufer- und Verkäufermaklern?

Ja – und sie sind wichtig für die strategische Planung:

  • Der Verkäufermakler vertritt ausschließlich die Interessen des Eigentümers und möchte den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen.
  • Der Käufermakler unterstützt den Käufer, prüft Risiken, bewertet Immobilien neutral und stärkt dessen Verhandlungsposition.

Für Investoren kann die Zusammenarbeit mit einem eigenen Makler große Vorteile bieten, da dieser gezielt auf Rendite- und Strategiethemen eingeht.

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Nebenkosten beim Immobilienkauf, Bestellerprinzip, Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Käuferprovision, Immobilienbewertung, Verkaufsprovision, Immobilienrecht, Exposé erstellen, Finanzierungspaket.