Bestellerprinzip bei Immobilien – Bedeutung, gesetzliche Grundlage und Anwendung in der Praxis

Das Bestellerprinzip legt fest, dass derjenige die Maklerprovision zahlen muss, der den Makler beauftragt hat.

Was bedeutet das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Immobilienrechts, der für Transparenz und Fairness bei Maklerverträgen sorgt. Es besagt, dass die Partei, die den Makler mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt, auch die Kosten für dessen Dienstleistung trägt.

Diese Regelung verhindert, dass Mieter oder Käufer mit unerwarteten Maklergebühren belastet werden, obwohl sie den Makler gar nicht selbst eingeschaltet haben. Ziel ist eine gerechte Kostenverteilung und mehr Verbraucherschutz auf dem Immobilienmarkt.

Gesetzliche Grundlage des Bestellerprinzips

Die rechtlichen Regelungen des Bestellerprinzips finden sich im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie sichern ab, dass die Vereinbarungen zwischen Makler, Vermieter und Mieter oder zwischen Käufer und Verkäufer rechtsverbindlich sind.

Diese Gesetze bilden die Basis, um bei Verstößen rechtlich vorgehen zu können – etwa, wenn unzulässige Provisionsforderungen gestellt werden. Damit dient das Bestellerprinzip nicht nur der Klarheit, sondern auch der rechtlichen Absicherung aller Beteiligten.

Seit wann gilt das Bestellerprinzip für Mietwohnungen?

Das Bestellerprinzip wurde am 1. Juni 2015 für Mietwohnungen in Deutschland eingeführt.
Seitdem gilt: Beauftragt ein Vermieter einen Makler mit der Vermietung einer Wohnung, muss der Vermieter die Maklerprovision zahlen.

Nur in Ausnahmefällen kann der Mieter provisionspflichtig werden – nämlich dann, wenn er selbst aktiv einen Makler mit der exklusiven Wohnungssuche beauftragt.

Für Wohnungssuchende war die Einführung des Bestellerprinzips ein großer Fortschritt, da sie dadurch vor ungerechtfertigten Zusatzkosten geschützt werden.

Anwendung beim Immobilienkauf – das neue Bestellerprinzip seit 2020

Beim Kauf und Verkauf von Immobilien gilt eine erweiterte Variante des Bestellerprinzips seit dem 23. Dezember 2020.
Hier hat der Gesetzgeber eine faire Lösung geschaffen: Verkäufer und Käufer teilen sich in der Regel die Maklerprovision hälftig.

In der Praxis bedeutet das:

  • Beauftragt der Verkäufer den Makler, zahlt er zunächst die Provision.
  • Der Käufer erstattet anschließend höchstens die Hälfte dieses Betrags.

Diese Regelung sorgt für Transparenz und Kostenfairness und verhindert, dass Käufer allein die gesamte Provision tragen müssen – ein häufiger Kritikpunkt vor der Gesetzesänderung.

Warum wurde das Bestellerprinzip eingeführt?

Die Einführung des Bestellerprinzips verfolgte ein klares Ziel: Verbraucherschutz und Gerechtigkeit auf dem Immobilienmarkt.

Vor 2015 kam es häufig vor, dass Mieter hohe Maklergebühren zahlen mussten, obwohl sie den Makler gar nicht beauftragt hatten. Gerade in Städten mit Wohnungsknappheit führte das zu unzumutbaren Kosten.
Mit dem neuen Prinzip wurde festgelegt, dass „wer bestellt, der bezahlt“ – also der Auftraggeber des Maklers die Verantwortung trägt.

Beim Immobilienkauf sorgt die Neuregelung von 2020 zusätzlich für eine gerechte Aufteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer.

Gibt es Ausnahmen vom Bestellerprinzip?

Ja, Ausnahmen sind möglich – allerdings selten.
Wenn beide Parteien (z. B. Mieter und Vermieter) den Makler gemeinsam beauftragen, können sie die Provision frei untereinander aufteilen.

Auch individuelle Vertragsvereinbarungen können zulässig sein, solange sie transparent und rechtlich eindeutig gestaltet sind.

Wichtig ist jedoch: Kein Makler darf doppelt kassieren oder verdeckte Provisionen verlangen.

Gilt das Bestellerprinzip auch im Ausland?

Ein Blick nach Europa zeigt: Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Ländern.
In Österreich wurde das Bestellerprinzip beispielsweise 2023 für Mietwohnungen eingeführt. Auch dort zahlt grundsätzlich der Vermieter die Provision, wenn er den Makler beauftragt.
Damit folgt Österreich dem deutschen Modell, das sich als Vorbild für mehr Fairness auf dem Immobilienmarkt etabliert hat.

Beispiel für die Anwendung des Bestellerprinzips

Ein Vermieter beauftragt einen Makler mit der Suche nach einem neuen Mieter für seine Wohnung. In diesem Fall ist der Vermieter zahlungspflichtig – schließlich hat er den Makler beauftragt.

Kommt hingegen ein Mieter auf denselben Makler zu und erteilt ihm einen Auftrag, eine passende Wohnung zu finden, trägt der Mieter die Kosten – aber nur, wenn die Wohnung ausschließlich aufgrund seines Auftrags vermittelt wird.
Dieses Beispiel zeigt, wie das Prinzip Transparenz schafft und finanzielle Streitigkeiten vermeidet.

Fazit: Mehr Fairness und Transparenz im Immobiliengeschäft

Das Bestellerprinzip hat den Immobilienmarkt in Deutschland nachhaltig verändert. Es sorgt für klare Regeln bei Maklerprovisionen, schützt Verbraucher vor überhöhten Kosten und schafft Gerechtigkeit zwischen Auftraggeber und Empfänger.
Ob bei Miete oder Kauf – das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ macht die Kostenstruktur nachvollziehbar und stärkt das Vertrauen in Maklerdienstleistungen.

Häufig gesuchte Begriffe im Zusammenhang mit dem Bestellerprinzip

Immobilienmakler, Maklergebühren, Vermieter, Mieter, Provisionsaufteilung, Wohnungsvermittlungsgesetz, gesetzliche Regelungen Maklerprovision, Immobilienverkauf, Immobilienvermietung, Bestellerprinzip bei der Vermietung.