Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die Banken für Kredite verlangen, die bereits zugesagt, aber noch nicht vollständig abgerufen wurden.
Was versteht man unter Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind ein fester Bestandteil vieler Immobilienfinanzierungen und treten immer dann auf, wenn der bewilligte Kreditbetrag noch nicht ausgezahlt, aber bereits bereitgestellt wurde.
In der Praxis bedeutet das: Die Bank hält das Darlehen für den Kreditnehmer bereit, kann es jedoch in dieser Zeit nicht anderweitig verwenden oder verzinsen. Als Ausgleich verlangt sie für diesen Zeitraum eine Zinszahlung – die sogenannten Bereitstellungszinsen.
Gerade bei Baufinanzierungen kommt es häufig vor, dass der Kredit nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilbeträgen abgerufen wird, beispielsweise je nach Baufortschritt. Für die noch nicht genutzten Beträge fallen dann Bereitstellungszinsen an – ein Faktor, den viele Kreditnehmer bei der Finanzplanung zunächst unterschätzen.
Ab wann werden Bereitstellungszinsen fällig?
In der Regel beginnt die Berechnung der Bereitstellungszinsen nicht sofort nach Vertragsabschluss, sondern erst nach Ablauf einer sogenannten bereitstellungszinsfreien Zeit.
Diese Frist beträgt je nach Bank zwischen einem und sechs Monaten, manchmal auch länger. Innerhalb dieser Zeit können Darlehensbeträge ohne zusätzliche Kosten abgerufen werden.
Nach Ablauf der Frist gilt:
- Für nicht abgerufene Kreditanteile fallen monatlich Bereitstellungszinsen an.
- Die Zinsen werden auf den offenen Darlehensbetrag berechnet, bis dieser ausgezahlt wird.
Eine clevere Finanzierungsplanung sorgt dafür, dass der tatsächliche Kapitalbedarf möglichst zeitgleich mit dem Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit beginnt – so lassen sich unnötige Zusatzkosten vermeiden.
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen typischerweise?
Die Höhe der Bereitstellungszinsen ist von Bank zu Bank unterschiedlich, bewegt sich aber meist zwischen 0,25 % und 0,30 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag – also etwa 3 bis 3,6 % pro Jahr.
Ein Beispiel:
Wenn ein Kredit über 300.000 € zugesagt wurde, aber 100.000 € nach Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit noch nicht abgerufen sind, fallen bei 0,25 % Bereitstellungszinsen monatlich 250 € Zusatzkosten an.
Was zunächst gering wirkt, kann sich über mehrere Monate hinweg zu einer spürbaren Belastung summieren – insbesondere bei Bauverzögerungen oder längeren Genehmigungsphasen.
Warum verlangen Banken Bereitstellungszinsen?
Die Erhebung von Bereitstellungszinsen hat einen klaren Zweck: Liquiditätssicherung.
Wenn eine Bank ein Darlehen bewilligt, stellt sie den Betrag auf ihrem Konto zur Verfügung und kann ihn nicht anderweitig verleihen oder gewinnbringend investieren. Für diesen Zinsverlust erhebt sie Bereitstellungszinsen – also eine Art Entschädigung für ungenutztes Kapital.
Man kann sich das vorstellen wie eine Reservierung: Die Bank hält das Geld exklusiv für den Kreditnehmer bereit, auch wenn dieser es noch nicht benötigt. Damit bleibt die Liquidität des Instituts gewahrt und das Risiko kalkulierbar.
Wie lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden oder reduzieren?
Ganz vermeiden lassen sich Bereitstellungszinsen selten, doch mit guter Planung und Verhandlungsgeschick kann man sie deutlich reduzieren:
- Bereitstellungsfreie Zeit verlängern:
Viele Banken bieten standardmäßig sechs Monate ohne Bereitstellungszinsen an – mit etwas Verhandlung sind oft bis zu zwölf Monate möglich. - Baufortschritt realistisch kalkulieren:
Wer die Bauphasen genau plant, kann sicherstellen, dass die Auszahlungen mit dem tatsächlichen Bedarf übereinstimmen. - Kreditangebote vergleichen:
Die Bedingungen unterscheiden sich teils deutlich. Ein Vergleich mehrerer Anbieter kann mehrere hundert oder sogar tausend Euro sparen.
Alternative Finanzierungsmodelle prüfen:
Bei Bauverzögerungen kann eine Zwischenfinanzierung sinnvoll sein, um Bereitstellungszinsen zu vermeiden.
Wie unterscheiden sich Bereitstellungszinsen von anderen Finanzierungskosten?
Bereitstellungszinsen sind nicht mit regulären Kreditzinsen zu verwechseln. Während normale Zinsen für genutztes Kapital anfallen, beziehen sich Bereitstellungszinsen ausschließlich auf bereitgestellte, aber ungenutzte Darlehensbeträge.
Sie unterscheiden sich auch von:
- Bauzeitzinsen: Diese fallen für tatsächlich ausgezahlte Kreditanteile während der Bauzeit an.
- Vorfälligkeitsentschädigungen: Diese werden fällig, wenn ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird.
Bereitstellungszinsen betreffen also ausschließlich die Phase zwischen Kreditbewilligung und tatsächlichem Mittelabruf – eine Übergangszeit, die bei Bauprojekten mehrere Monate dauern kann.
Fazit: Kleine Zinsen, große Wirkung
Bereitstellungszinsen sind ein oft unterschätzter Bestandteil der Baufinanzierung. Auch wenn sie auf den ersten Blick gering erscheinen, können sie bei längeren Bauphasen oder Verzögerungen erhebliche Zusatzkosten verursachen.
Wer seine Finanzierung sorgfältig plant, rechtzeitig verhandelt und verschiedene Angebote vergleicht, kann unnötige Bereitstellungszinsen vermeiden und die Gesamtfinanzierung spürbar entlasten.
Häufig gesuchte Begriffe im Zusammenhang mit Bereitstellungszinsen
Tilgungsplan, Vorfälligkeitsentschädigung, Annuitätendarlehen, Schlussfinanzierung, Grundbuchgebühr, Bauzeitzins, Zwischenfinanzierung, Kreditzinsen, Tilgungssatz, Eigenkapitalquote, Zinsbindung.