Baumfällgenehmigung

Eine Baumfällgenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, einen Baum zu fällen oder stark zu beschneiden.

Wer ein Grundstück besitzt oder entwickelt, steht früher oder später vor der Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Baum entfernt werden darf.
In Deutschland ist das Fällen von Bäumen kein Freifahrtschein – es ist streng geregelt und dient dem Schutz der Umwelt und der Artenvielfalt.
Eine Baumfällgenehmigung ist daher nicht nur eine Formalität, sondern ein wichtiger Bestandteil verantwortungsvoller Grundstücksentwicklung.

Was versteht man unter einer Baumfällgenehmigung?

Eine Baumfällgenehmigung ist eine offizielle behördliche Erlaubnis, die notwendig ist, wenn ein Baum gefällt oder stark zurückgeschnitten werden soll.
Sie wird in der Regel von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erteilt – meist vom Umwelt- oder Grünflächenamt.

Der Grund für diese Regelung liegt auf der Hand: Bäume sind ein wertvoller Teil des Ökosystems.
Sie verbessern die Luftqualität, spenden Schatten, speichern CO₂ und bieten Lebensraum für Tiere.
Ihre Entfernung kann ökologische Gleichgewichte stören – deshalb unterliegt das Fällen bestimmten Auflagen,
die in den kommunalen Baumschutzsatzungen festgelegt sind.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erteilung einer Baumfällgenehmigung?

Nicht jeder Baum fällt automatisch unter die Genehmigungspflicht. Die genauen Kriterien werden von den jeweiligen Städten und Gemeinden festgelegt.
In der Regel spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Stammumfang und Baumart: Meist gilt eine Genehmigungspflicht ab einem bestimmten Stammumfang, z. B. ab 60 cm bei Laubbäumen oder 80 cm bei Nadelbäumen (gemessen in 1 m Höhe).
  • Gesundheitszustand des Baumes: Kranke, abgestorbene oder bruchgefährdete Bäume können in vielen Fällen leichter genehmigt oder sogar ohne Genehmigung gefällt werden.
  • Naturschutzrechtliche Aspekte: Wenn sich Nester, Fledermausquartiere oder andere geschützte Lebensräume im Baum befinden, ist besondere Vorsicht geboten.

Manchmal kann auch der Standort entscheidend sein – etwa, wenn der Baum im Bereich eines Landschaftsschutzgebiets oder eines denkmalgeschützten Ensembles steht.

Wie läuft der Antrag auf eine Baumfällgenehmigung ab?

Wer eine Baumfällgenehmigung beantragen möchte, wendet sich an das zuständige Umwelt- oder Grünflächenamt der Kommune.
Der Antrag ist meist formlos möglich, oft jedoch an bestimmte Unterlagen gebunden:

  • Ein ausgefülltes Antragsformular der Stadt
  • Lageplan oder Skizze, in der der betroffene Baum eingezeichnet ist
  • Fotos des Baumes zur Beurteilung
  • Begründung für die gewünschte Fällung (z. B. Bauvorhaben, Krankheit, Gefahr durch Astbruch)

In manchen Fällen fordert die Behörde zusätzlich ein Gutachten eines Baum- oder Forstsachverständigen,
um den Zustand objektiv zu bewerten. Nach Prüfung des Antrags erhält man entweder eine Genehmigung mit Auflagen – etwa eine
Ersatzpflanzungspflicht – oder eine Ablehnung, wenn der Baum als schützenswert gilt.

Gibt es Ausnahmen von der Genehmigungspflicht?

Ja, es gibt verschiedene Ausnahmeregelungen, die das Fällen ohne Genehmigung erlauben. Diese können regional stark variieren,
aber häufig gelten folgende Fälle:

  • Gefahr im Verzug: Wenn ein Baum akut umsturzgefährdet ist und Personen oder Gebäude bedroht, darf er meist sofort entfernt werden.
  • Obstbäume: In vielen Kommunen sind Obstbäume (außer Walnuss- und Kastanienbäume) von der Genehmigungspflicht ausgenommen.
  • Forstwirtschaftliche Flächen: Bäume in Wäldern unterliegen meist nicht der kommunalen Baumschutzsatzung, sondern dem Bundeswaldgesetz.

Aber Achtung: Auch bei Ausnahmen sollte im Zweifelsfall immer eine Rücksprache mit dem Amt erfolgen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

Warum ist eine Baumfällgenehmigung für Immobilienbesitzer und Investoren wichtig?

Für Immobilienentwickler und Bauherren kann eine Baumfällgenehmigung entscheidend sein.
Ein alter Baumbestand kann sowohl Wertfaktor als auch Hindernis sein:

  • Ein gesunder, großer Baum steigert die Attraktivität und den ökologischen Wert eines Grundstücks.
  • Andererseits kann er den Bau von Gebäuden oder Zufahrten behindern.

Wer ohne Genehmigung Bäume entfernt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Verzögerungen im Bauablauf,
Nachpflanzungspflichten oder sogar Baustopps. Daher sollte die Prüfung des Baumbestands stets Teil der frühen Projektplanung sein.

Welche Strafen drohen bei unerlaubtem Baumfällen?

Das Fällen ohne Genehmigung ist kein Bagatelldelikt. Die Strafen können empfindlich ausfallen – teils
mehrere tausend Euro pro Baum, abhängig von Baumart, Größe und Schutzstatus.
In besonders gravierenden Fällen, etwa bei Verstößen gegen Naturschutzgesetze, sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Zusätzlich ordnen viele Kommunen Ersatzpflanzungen an: Für jeden illegal gefällten Baum müssen ein oder mehrere neue Bäume gepflanzt werden –
entweder auf demselben Grundstück oder an anderer Stelle im Gemeindegebiet.

Fazit

Die Baumfällgenehmigung ist ein zentrales Instrument des Umweltschutzes und ein wichtiger Bestandteil verantwortungsvoller Stadtplanung.
Wer Bauvorhaben plant oder Grundstücke entwickelt, sollte sich frühzeitig über lokale Regelungen informieren.
So lassen sich Konflikte mit Behörden vermeiden, und der natürliche Baumbestand kann langfristig erhalten bleiben –
ein Gewinn für Umwelt, Stadtbild und Immobilienwert gleichermaßen.

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Grundstücksentwicklung, Naturschutzverordnung, Bauleitplanung, Aufforstungsverpflichtung,
Baumschutzsatzung, Umweltamt, Neubauprojekte, Landschaftsgestaltung, Flächennutzungsplan.