Absetzung für Abnutzung (AfA): So sparen Sie Steuern

Absetzung für Abnutzung (AfA): So sparen Sie Steuern

Redaktion

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Die Absetzung für Abnutzung – kurz AfA – ist ein wahres Zauberwerkzeug für Ihre Steuererklärung. Aber was verbirgt sich genau hinter diesem Begriff? Einfach ausgedrückt, ermöglicht die AfA es Ihnen, die Wertminderung von Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien, über deren Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen. So können Sie die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Mietobjektes als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen und damit Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Doch aufgepasst: Die AfA gilt nicht für selbstgenutzte Immobilien oder Grundstücke. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Eigenheim bewohnen, sind Sie von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Kapitalanleger hingegen können kräftig profitieren, besonders durch neue Regelungen wie die seit Januar 2023 geltenden erhöhten Abschreibungen für Neubauimmobilien. Das macht Immobilien nach wie vor zu einer attraktiven Kapitalanlage mit großen steuerlichen Vorteilen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die AfA ermöglicht Steuerersparnis durch Abschreibung von Immobilien.
  • Nur für vermietete Immobilien gültig, nicht für selbst genutzte.
  • Neue Abschreibungsregelungen seit Januar 2023 erhöhen Vorteile.
  • Zu den absetzbaren Kosten zählen u. a. Bau- und Anschaffungskosten.
  • Berücksichtigen Sie die verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten für eine optimale Steueroptimierung.

Was ist Absetzung für Abnutzung (AfA)?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein essenzielles Instrument der Steuerminderung, das es Eigentümern ermöglicht, jährlich einen bestimmten Prozentsatz der Investitionskosten vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Insbesondere bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien ist die AfA ein bedeutendes Mittel, um steuerliche Abschreibungen vorzunehmen und den Wertverlust von Immobilien steuerlich geltend zu machen.

Definition und Bedeutung

Die AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ und bezieht sich auf die steuerliche Abschreibung der Investitionskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Sie ermöglicht es Eigentümern, den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden entsprechend ihrer Nutzungsdauer jährlich abzuschreiben und so eine Steuerminderung zu erzielen.

Zum Beispiel werden die Kosten einer neu erworbenen Immobilie über einen bestimmten Zeitraum gleichmäßig verteilt, was als lineare AfA bezeichnet wird. Alternativ können fallende Jahresbeträge abgeschrieben werden, was als degressive AfA bekannt ist. Die Wahl der Abschreibungsmethode hat direkten Einfluss auf die steuerliche Belastung und sollte daher gut durchdacht sein.

Unterschied zwischen Abschreibung und Absetzung für Abnutzung

Obwohl Abschreibung und Absetzung für Abnutzung häufig synonym verwendet werden, gibt es feine Unterschiede. Die AfA ist spezifisch auf abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Immobilien bezogen, während der Begriff Abschreibung allgemeiner ist und alle Arten von Vermögensverlusten aufgrund von Wertminderung umfasst.

Die steuerliche Abschreibung der Investitionskosten bei Immobilienabschreibung erfolgt in der Regel über die Nutzungsdauer des Gebäudes. Bei Gebäuden, die nach 1924 errichtet wurden, beträgt die lineare AfA beispielsweise üblicherweise 2 Prozent pro Jahr.

Während der degressiven Abschreibung kann in den ersten Jahren ein höherer Prozentsatz abgeschrieben werden, was zu einer schnellen Reduzierung der Steuerlast führt. Diese Methode wurde bis 2007 und für kurze Zeit von 2020 bis 2022 genutzt, um wirtschaftliche Anreize zu schaffen.

Die Absetzung für Abnutzung ist besonders für Unternehmer hilfreich, die die Investitionskosten von wirtschaftlichen Gütern, wie Maschinen oder Software, über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hinweg abschreiben möchten. Auch Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können bis zu einem bestimmten Betrag sofort und vollständig abgeschrieben werden.

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Gesetzliche Grundlagen der AfA

Die gesetzlichen Grundlagen der Absetzung für Abnutzung (AfA) sind im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert. Dabei wird insbesondere in den Paragraphen für die lineare und degressive AfA Regelung geschaffen, wie Vermögensgegenstände über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden können.

Relevante Paragrafen im Einkommensteuergesetz (EStG)

Innerhalb des Einkommensteuergesetzes spielen die Paragrafen zur linearen und degressiven AfA eine entscheidende Rolle. Nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG können Vermögenswerte sowohl linear als auch degressiv abgeschrieben werden. Zu beachten ist, dass für seit dem 1. Januar 2023 fertiggestellte Gebäude die lineare AfA von 2 % auf 3 % erhöht wurde, um den Wohnungsbau zu fördern. Dieser Schritt soll Anreize für Investitionen in den Immobilienbau bieten. Für Gebäude im Betriebsvermögen, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde, gilt ein erhöhter AfA-Satz von ebenfalls 3 %.

Ein interessantes Detail betrifft die Nutzungsdauer von Gebäuden: Während die Standard AfA-Rate für Gebäude im Kontext von Miet- und Pachteinnahmen bei 1,5 % liegt, ergibt sich eine Nutzungsdauer von 66,6 Jahren. Wurde jedoch ein Gebäude vor 1915 erbaut, darf ohne Sachverständigengutachten ein AfA-Satz von 2 % genutzt werden. Beschleunigte Abschreibungsraten gelten für Gebäude, die ab dem 1. Juli 2020 erworben oder errichtet wurden, wobei in den ersten Jahren höhere Abschreibungssätze erlaubt sind: im ersten Jahr 4,5 % und im folgenden Jahr 3 %.

Änderungen durch aktuelle Gesetzesreformen

Wesentliche Änderungen ergeben sich aus den jüngsten Gesetzesreformen, wie dem Wachstumschancengesetz. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die AfA-Sätze zeitweise anzupassen, indem beispielsweise die degressive AfA wiedereingeführt wird. In diesem Kontext ist es zudem möglich, bei Immobilien, die schon sehr lange im Eigentum sind (z.B. Wohnimmobilien mit einer Besitzdauer von 50 Jahren), die Bemessungsgrundlage durch den AfA-Step Up neu zu bewerten. Dies kann im Steuerrecht zu einer Anpassung der Abschreibungsbeträge führen und infolgedessen steuerliche Vorteile ermöglichen.

Eine weitere wichtige Neuerung ab Januar 2024 betrifft die Verstärkung der AfA-Regelungen für Neubauten. Hierbei wird eine erhöhte Abschreibungssatz eingeführt, um die steuerliche Belastung für Investoren zu senken und den Wohnungsbau zu fördern. Darüber hinaus kann ein AfA-Verlust geltend gemacht werden, wenn ein Gebäude für weniger als sechs Monate innerhalb eines Kalenderjahres zur Erzielung von Miet- oder Pachteinnahmen genutzt wird.

Arten der AfA

Es gibt verschiedene Abschreibungsarten, die auf unterschiedliche Investitionen angewandt werden, um die steuerliche Belastung optimal zu verteilen. Dies hilft, sich besser auf finanzielle Verpflichtungen vorzubereiten und langfristige Investitionen effizienter zu gestalten.

Lineare AfA

Bei der linearen Abschreibung werden die Kosten für Anschaffungen gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Zum Beispiel beträgt der lineare AfA-Satz 33,33 Prozent bei einer Nutzungsdauer von drei Jahren. Diese Methode ist ideal, wenn die Wertminderung eines Wirtschaftsguts über die Zeit konstant bleibt.

Degressive AfA

Die degressive Abschreibung erlaubt es, höhere Abschreibungen in den Anfangsjahren vorzunehmen und verringert den Abschreibungsbetrag nach jedem Nutzungsjahr um denselben Betrag. Diese Methode bietet steuerliche Vorteile, insbesondere bei Investitionen, die schnell an Wert verlieren. Nach einer zehnjährigen Pause darf nun wieder diese Abschreibungsmethode verwendet werden. Unter bestimmten Bedingungen wurde die degressive AfA durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz befristet bis 2021 wieder eingeführt.

Sonderabschreibungen

Sonder-AfA bieten zusätzliche Vorteile in bestimmten Situationen. Beispielsweise können denkmalgeschützte Immobilien, die saniert werden müssen, durch Sonderabschreibungen steuerlich gefördert werden. Hierbei kann die Sonder-AfA bis zu 20 % betragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit Sonderabschreibungen können auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) steuerlich geltend gemacht werden. Seit 2018 liegt die Grenze für GWG bei 800 Euro, eine Erhöhung von 410 Euro. Diese Regelung ermöglicht Unternehmen einen schnelleren steuerlichen Vorteil.

Berechnung der AfA

Die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein essenzieller Teil der Steueroptimierung für Unternehmen und Privatpersonen. Hierbei spielt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eine entscheidende Rolle.

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt wird. Beispielsweise beträgt die Nutzungsdauer für ein Notebook in der Regel 3 Jahre, während ein Firmen-PKW über 6 Jahre und Büromöbel über 13 Jahre abgeschrieben werden. Mithilfe eines AfA-Rechners können Sie den genauen Abschreibungsbetrag über die gesamte Nutzungsdauer kalkulieren, was bei der genauen AfA-Berechnung hilfreich ist.

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AfA-Tabellen und ihre Anwendung

AfA-Tabellen sind ein nützliches Werkzeug, um die gesetzlichen Abschreibungssätze für verschiedene Wirtschaftsgüter zu ermitteln. Diese Tabellen geben den AfA-Satz und die Nutzungsdauer für zahlreiche Güter an. Beispielsweise beträgt der AfA-Satz für Wohngebäude, die zwischen 1925 und 2023 fertiggestellt wurden, lineare 2 % pro Jahr mit 50 Jahren Nutzungsdauer. Ab dem Baujahr 2023 erhöht sich der Satz auf 3 % pro Jahr mit 33⅓ Jahren Nutzungsdauer.

Beispielrechnung: Immobilien

Um die AfA für Immobilien zu berechnen, sind das Baujahr und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entscheidend. Ein Gebäude, das im Jahr 2020 für 1 Million Euro errichtet wurde und über 50 Jahre abgeschrieben werden soll, ergibt bei einem AfA-Satz von 2 % pro Jahr eine jährliche Abschreibung von 20.000 €. Ein anderes Beispiel wäre eine Immobilie mit einem Grundstückswert von 200.000 € und einem Gebäudewert von 800.000 €, bei der die jährliche AfA 16.000 € beträgt.

Beispielrechnung: Betriebswirtschaftliche Güter

Auch für betriebswirtschaftliche Güter wie Maschinen oder Fahrzeuge lässt sich der AfA-Satz und damit die Abschreibung berechnen. Nehmen wir an, ein Schreibtisch wurde für 500 € brutto angeschafft und soll über eine Nutzungsdauer von 13 Jahren linear abgeschrieben werden. Die jährliche AfA beträgt in diesem Beispiel etwa 38 € (500 € / 13 Jahre), und der Restbuchwert sinkt jährlich bis zum Ende der Nutzungsdauer.

Die Investitionskosten und die richtige Anwendung der Abschreibungstabellen sind entscheidend für eine korrekte AfA-Berechnung. Durch die Anwendung gesetzlicher Gestaltungsspielräume und die Berücksichtigung von Gutachten können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden.

Spezielle Regelungen

In Deutschland gibt es spezielle Regelungen zur Abschreibung von Wirtschaftsgütern, die in verschiedenen Kategorien fallen. Dazu gehören geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), Sammelposten und Besonderheiten bei Immobilien. Diese Regeln helfen, die steuerliche Absetzung von Vermögensgegenständen effizient zu gestalten.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Geringwertige Wirtschaftsgüter, die bis zu einem bestimmten Betrag kosten, können sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Diese GWG-Grenze sorgt dafür, dass kleinere Anschaffungen nicht über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden müssen, was die Steuererklärung vereinfacht und den administrativen Aufwand verringert. Interessanterweise müssen Wirtschaftsgüter länger als ein Jahr im Unternehmen genutzt werden, um für Abschreibungen in Betracht zu kommen. Außerdem kann die Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern gesetzlich geregelt sein.

Sammelposten

Die Sammelpostenbildung erlaubt es Unternehmen, mehrere geringwertige Wirtschaftsgüter mit ähnlicher Nutzungsdauer zusammenzufassen und als einheitlichen Posten abzuschreiben. Diese Regelung bezieht sich auf Wirtschaftsgüter, deren individuelle Anschaffungskosten unterhalb der GWG-Grenze liegen. Sammelposten bieten den Vorteil, dass sie die Verwaltung von vielen kleinen Absetzungen erleichtern und eine übersichtlichere Buchführung ermöglichen.

Besonderheiten bei Immobilien

Bei Immobilien gelten ebenfalls spezielle AfA Sonderregelungen. Zum Beispiel kann bei der Vermietung einer Eigentumswohnung die AfA anteilig gekürzt werden, wenn diese verbilligt an Verwandte vermietet wird. Darüber hinaus gibt es spezielle Abschreibungen, die bei bestimmten Immobilienarten oder Umständen in Anspruch genommen werden können. Handelsrechtlich müssen entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter aktiviert werden und können planmäßig abgeschrieben werden. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können über einen Zeitraum von 10 Jahren planmäßig abgeschrieben werden.

RegelungenBeschreibung
GWGSofortige Absetzung bis zur GWG-Grenze
SammelpostenZusammenfassung und Abschreibung ähnlicher Wirtschaftsgüter
ImmobilienSpezielle Abschreibungen und anteilige Kürzungen bei verbilligter Vermietung

Praktische Anwendung und Tipps

Die praktische Anwendung der AfA in der Steuererklärung erfordert besondere Sorgfalt und genaue Kenntnisse der relevanten Regelungen. Damit eine korrekte Steuergestaltung gelingt, sollten Steuerpflichtige die vorhandenen AfA-Tabellen konsultieren, um die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter festzulegen. Diese Tabellen wurden von 1989 bis 2001 herausgegeben und bestehen aus 102 branchenspezifischen Tabellen, die unterschiedlichen Branchen und Wirtschaftsgütern dienen. Es ist wichtig, die korrekte Abschreibungsmethode zu wählen, sei es die lineare, degressive oder eine der anderen sechs Methoden, um von Anfang an Fehler zu vermeiden. Unternehmen müssen übrigens erhebliche Abweichungen von den AfA-Tabellen in ihrer Steuererklärung erklären.

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AfA in der Steuererklärung

Die AfA-Anwendung in der Steuererklärung ist ein oft übersehener Steuertipp, der erhebliche Steuerersparnisse ermöglichen kann. Die Nutzungsdauer für Abschreibungen definiert den Zeitraum vom Kauf bis zur Entsorgung oder Weiterverkauf der Wirtschaftsgüter. Abschreibungen treten auf, wenn das Vermögen eines Unternehmens durch Abnutzung, technischer Fortschritt oder Verschleiß gemindert wird. In Deutschland können beispielsweise geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem maximalen Anschaffungswert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Auch wenn ein abgeschriebenes Wirtschaftsgut weiterhin im Betrieb genutzt wird, hat es steuerlich keinen Wert mehr im Anlagevermögen. Bei Unsicherheiten kann die Beratung durch einen Steuerfachmann helfen, Fehler zu vermeiden und den größten Steuervorteil zu erzielen.

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

Zu den häufigsten Fehlern bei der AfA in der Steuererklärung gehören das unvollständige Festhalten der Kosten und die unsachgemäße Berechnung der Abschreibungen. Fehler vermeiden lässt sich durch eine gründliche Planung und die Nutzung aktueller Steuertipps sowie detaillierter AfA-Tabellen, auch wenn diese seit 2001 nicht mehr aktualisiert wurden. Beispielsweise übersehen viele Unternehmen die Möglichkeit der Sonderabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Daneben führen auch häufig fehlerhafte Berechnungen der Abschreibungsbeträge zu finanziellen Nachteilen. Eine detaillierte Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Regelungen und die Inanspruchnahme professioneller Beratung helfen, solche Fehler zu minimieren. Durch präzise Steuergestaltung können Unternehmen nicht nur Steuern sparen, sondern auch ihre finanzielle Planung optimieren.

Zusammenfassung und Fazit

Die AfA Zusammenfassung zeigt, dass die Absetzung für Abnutzung (AfA) erhebliches Potenzial bietet, Steuervorteile zu maximieren, insbesondere für Immobilieneigentümer. Durch die Kenntnis verschiedener Abschreibungsmethoden wie linearer, degressiver und leistungsabhängiger Abschreibung können Sie effizienter planen und Steuern sparen. Die lineare Abschreibung ist dabei die am häufigsten verwendete Methode, bei der der Anschaffungswert gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt wird. Die degressive Abschreibung, die 2020 aufgrund der Corona-Krise wieder eingeführt wurde, ermöglicht in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge.

Ein grundlegendes Verständnis der gesetzlichen Grundlagen und relevanter Paragrafen im Einkommensteuergesetz (EStG) ist unerlässlich, um AfA optimal zu nutzen. Wichtige Änderungen durch Gesetzesreformen sollten fortlaufend beachtet werden, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Auch die Sonderregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten bieten zusätzliche Möglichkeiten, Abschreibungen strategisch zu planen.

Ein praxisnaher Abschreibungsüberblick zeigt die Bedeutung der Betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Anwendung der AfA-Tabellen. Beispielsweise kann eine Maschine mit Anschaffungskosten von 40.000 Euro über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren jährlich 8.000 Euro abgeschrieben werden. Auch bei Immobilien bieten sich spezialisierte Berechnungsmethoden an.

Im Fazit AfA wird deutlich, dass die gezielte Anwendung in der Steuererklärung eine effektive Möglichkeit darstellt, die Wertminderung von Investitionen steuerlich geltend zu machen. Eine sorgfältige Planung aller Ressourcen unter Einbeziehung der AfA-Tabelle kann entscheidend sein, insbesondere bei umfangreichen Unternehmensinvestitionen oder Existenzgründungen. Eine Beratung durch Steuerberater oder Unternehmensberater kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten und sicherstellen, dass alle Steuervorteile optimal genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Absetzung für Abnutzung (AfA)?

Die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, bezeichnet die steuerliche Berücksichtigung von Wertminderungen an Wirtschaftsgütern, insbesondere an Immobilien, über ihre Nutzungsdauer. Sie ermöglicht es Eigentümern, jährlich einen bestimmten Prozentsatz der Investitionskosten vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen.

Wie unterscheidet sich die Abschreibung von der Absetzung für Abnutzung?

Während allgemeine Abschreibungen auf sämtliche abnutzbaren Wirtschaftsgüter angewendet werden können, bezieht sich die AfA speziell auf abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Immobilien. Die AfA wird durch den Gesetzgeber festgelegt und unterscheidet sich durch spezielle Regelungen und Abschreibungssätze.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die AfA?

Die Regelungen zur AfA sind im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert, insbesondere in den Paragrafen für die lineare und die degressive Abschreibung (§ 7, Abs. 4 und 5 EStG). Mit Gesetzesänderungen wie dem Wachstumschancengesetz wurden zudem temporäre Anpassungen der AfA eingeführt.

Welche AfA-Sätze gelten für Neubauten seit 2023?

Seit Januar 2023 gilt für Neubauten ein erhöhter Abschreibungssatz von 3 Prozent über eine Dauer von 33 Jahren. Dieser neue Satz soll Investitionen in den Neubau fördern und bietet Investoren steuerliche Vorteile.

Wie berechnet man die AfA für Immobilien?

Die Berechnung der AfA für Immobilien richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Hierbei sind AfA-Tabellen hilfreich, die die korrekten Abschreibungssätze vorgeben. Beispielrechnungen und AfA-Rechner können bei der Ermittlung der jährlichen Abschreibungsbeträge unterstützen.

Wie integriere ich die AfA in meine Steuererklärung?

Die AfA muss in der Steuererklärung korrekt erfasst werden, indem alle relevanten Kosten und Abschreibungen präzise angegeben werden. Dabei sollte auf aktuelle Regelungen und Geltungszeiträume geachtet werden, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Quellenverweise

  1. https://ratgeber.immowelt.de/a/steuern-sparen-mit-immobilien-afa-nutzen.html
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Absetzung_für_Abnutzung
  3. https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/ertragsteuer-lohnsteuer/einkommensteuer-lohnsteuer/abschreibungen-1167782
  4. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/absetzung-fuer-abnutzung-afa-27877
  5. https://www.rosepartner.de/afa-abschreibung-immobilien.html
  6. https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/vermietung-verpachtung/absetzung-fuer-abnutzung-bei-vuv.html
  7. https://www.lexoffice.de/lexikon/afa-abschreibung/
  8. https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/Einkommensteuer-Körperschaftsteuer/AfA-Tabelle/
  9. https://www.lexware.de/werkzeuge-ebooks/abschreibung-berechnen/
  10. https://www.nutzungsdauer.com/afa-rechner/
  11. https://dimbeg.de/wie-kann-man-die-absetzung-fuer-abnutzung-afa-fuer-gebaeude-berechnen/
  12. https://www.freefinance.at/abschreibungen/afa-abschreibung.html
  13. https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/abschreibung_idesk_PI20354_HI1136475.html
  14. https://die-digital-weber.de/absetzung-fuer-abnutzung-was-ist-eine-afa-tabelle
  15. https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/buchhaltung/abschreibung
  16. https://qonto.com/de/glossar/abschreibung
  17. https://www.deutschland-startet.de/finanzierung/businessplan_finanzplanung/abschreibungen-im-finanzplan/
  18. https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/abschreibungen/
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